Mortler: Vernünftige Lösung für Saisonarbeiter

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur
Stärkung der Tarifautonomie verabschiedet. Dazu erklärt die
agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe Marlene Mortler:

Wir haben auf den letzten Metern einen Weg gefunden, das Gesetz
mit Blick auf die Regelungen für Saisonarbeitskräfte an die Realität
anzupassen und abzufedern. Die vereinbarte Anrechnung von Ausgaben
für Kost und Logis macht das Ganze für die deutschen Obst- und
Gemüsebetriebe handhabbar. Zudem haben wir den Arbeitgebern, die Last
der Haftung von gefälschten Sozialversicherungsbescheinigungen durch
Saisonarbeiter genommen.

Mit pauschalen 8,50 EUR Mindestlohn wäre der heimische Obst- und
Gemüsebau in vielen deutschen Regionen am Ende gewesen. Wir haben
daher bereits im Koalitionsvertrag gegenüber der SPD die Zusage
durchgesetzt, mögliche Probleme bei Saisonarbeitskräften bei der
Umsetzung zu berücksichtigen; denn der Preis des Mindestlohns darf
nicht sein, dass es künftig weniger heimische Erdbeeren oder
heimischen Spargel in unseren Supermärkten zu kaufen gibt.

Hintergrund:

Obst- und Gemüsebetriebe in Deutschland stehen innerhalb der EU im
direkten Wettbewerb mit Betrieben etwa in Polen, wo Erntehelfer 2,92
Euro die Stunde erhalten. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur
Stärkung der Tarifautonomie wird parallel zum Mindestlohn die
Möglichkeit zur sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung
auf 70 Tage ausgeweitet. Flankierend wird klargestellt, dass Ausgaben
für Kost und Logis in Höhe von maximal 450 EUR / Monat auf den
Mindestlohn angerechnet werden können. Außerdem werden Arbeitgeber
besser vor einer Doppelbelastung durch deutsche und ausländische
Sozialversicherungsträger geschützt.

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