Anmoderationsvorschlag:
   Fast jedem graut es vor der Steuererklärung. Die ganzen Formulare,
die man ausfüllen muss, und dann weiß man nicht genau, was man alles 
absetzen kann – etliche lassen es lieber gleich. Dabei können eine 
Menge Bürger mit etwas Mühe richtig Steuern sparen. Außerdem müssen 
viele sogar eine Steuererklärung abgeben. Wer dazu gehört, weiß 
Oliver Heinze.
   Sprecher: Viele Arbeitnehmer sind verpflichtet, eine 
Steuererklärung einzureichen. Der Grund für diese Pflicht ist 
eigentlich ganz einfach: Das Finanzamt nimmt nämlich an, dass die 
Betroffenen noch nicht genug Steuern gezahlt haben. Christina 
Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe, 
kurz: VLH, kennt einige Fälle, in denen Sie eine Steuererklärung 
machen müssen.
   O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:29 Min.): „Zum Beispiel wenn Sie 
neben Ihrem Gehalt Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr
bekommen haben – etwa Elterngeld, Arbeitslosengeld oder 
Kurzarbeitergeld. Oder wenn Sie und Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner 
Arbeitslohn bezogen haben und einer von Ihnen die Steuerklasse III 
oder V hat. Außerdem, wenn das Finanzamt Ihnen oder Ihrem Ehe- bzw. 
Lebenspartner Freibeträge eingetragen hat. Oder wenn Sie geschieden 
wurden und Sie oder Ihr Ex-Partner im gleichen Jahr wieder geheiratet
haben.“
   Sprecher: Grundsätzlich gilt: Einfach keine Steuererklärung 
abzugeben, ist keine Lösung. Denn dann können Mahnungen, Zwangsgeld 
und Verspätungszuschlag drohen.
   O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 0:20 Min.): „Der 
Verspätungszuschlag kann bis zu 10 Prozent des festgesetzten 
Steuerbetrags und maximal 25.000 Euro betragen. Wenn Sie auch den 
letzten Abgabetermin verstreichen lassen, wird der Finanzbeamte 
schätzen, wie viel Steuern Sie zahlen müssen, und das fällt meistens 
eher zu Ungunsten des Steuerzahlers aus. Sie zahlen dann mehr 
Steuern, als Sie eigentlich müssten.“
   Sprecher: Die Steuererklärung lohnt sich also für fast jeden. 
Absetzen kann man zum Beispiel die Ausgaben für den Beruf, sogenannte
Werbungskosten, dazu gehören Aufwendungen für Fachbücher, für ein 
häusliches Arbeitszimmer oder Fahrtkosten. Absetzen kann man auch 
Kosten für die Kinderbetreuung oder Handwerker, aber auch Spenden und
Unterhaltszahlungen. Wem das alles zu kompliziert ist, der kann sich 
an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.
   O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 0:25 Min.): „Ein 
Lohnsteuerhilfeverein erstellt  die Steuererklärung für Arbeitnehmer 
und Rentner. Die Mitglieder müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir 
von der VLH sind mit rund 3.000 Beratungsstellen und mehr als 900.000
Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Unsere 
Mitglieder erhalten durchschnittlich über 1.000 Euro vom Staat 
zurück. Wir beraten im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 
Steuerberatungsgesetz.“
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