Musterwiderspruch zur KSK-Abgabe – So zahlen Sie die Künstlersozialabgabe unter Vorbehalt

SK-Abgabe – So zahlen Sie die Künstlersozialabgabe unter Vorbehalt

Gegen die Künstlersozialkasse (KSK) sind einige Musterklagen anhängig. Geklärt werden soll, ob die KSK überhaupt verfassungsgemäß ist – und ihre Forderungen damit rechtens. Doch noch sind diese Verfahren nicht entschieden. Bei akademie.de lesen Sie http://www.akademie.de/wissen/musterwiderspruch-ksk-abgabe wie Sie die Höhe der Zahlungen an die KSK absenken und Ihre Rechte bezüglich des noch offenen Rechtsstreits wahren. Außerdem reichen wir Ihnen einen Musterwiderspruch zur Hand.

Der Begriff des –Künstlers– wird im Rahmen der KSK sehr weit gefasst. So gilt beispielsweise ein Webdesigner nach den bisherigen rechtlichen Grundlagen und juristischen Entscheidungen auch als Künstler, sodass Sie für von dieser Berufsgruppe zugekauften Leistungen Künstlersozialbeiträge bezahlen müssen.

Kurios: Selbst für die Juroren der TV-Sendung –Deutschland sucht den Superstar– muss der Sender RTL Beiträge zur KSK abführen. Dies hat das Bundessozialgericht am 01.10.2009 entschieden (Akz. B 3 KS 4/08 R). Dabei begründet das Gericht dies letztlich mit einer gewissen –Inkompetenz– der Jury. Die Richter stellten nämlich fest, dass die Jurymitglieder keine außerhalb des Showgeschehens agierende Fachjury mit Expertenstatus bildeten, sondern als essenzieller Bestandteil des Showkonzepts fungierten.

Da sich die Gerichtsprozesse wohl bis zu einer endgültigen Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht hinziehen, was mehrere Jahre dauern kann, sollten Sie in jedem Fall Widerspruch gegen die Bescheide der KSK einlegen.

Wie Sie das machen: Musterwiderspruch zur KSK-Abgabe – http://www.akademie.de/wissen/musterwiderspruch-ksk-abgabe

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