So undurchführbar sie sein dürfte, entbehrt die Idee freilich
nicht eines gewissen Charmes. Zweierlei spricht dennoch gegen den Plan von Jahn,
der selbst Opfer des DDR-Unrechts geworden war. Erstens können sich auch
frühere Mitarbeiter des staatlichen Repressionsapparates nun auf den
demokratischen Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes berufen. Und
zweitens wird man in Rechnung stellen müssen, dass wohl keiner von jenen, die
während der NS-Zeit als Juristen promoviert und tätig geworden worden sind,
deswegen später seinen Titel verlor oder mit einem erklärenden Zusatz versehen
musste. Das stößt einem bitter auf. Aber Diktaturen entlarvt man durch
Offenlegung ihrer Strukturen. Hier besteht weiter Handlungsbedarf. Damit kein
Gras über die Taten wächst.
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