Wer innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs
Wochen arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf ein betriebliches
Eingliederungsmanagement, kurz BEM. Dabei spielt es keine Rolle, ob
die Arbeitsunfähigkeit zeitlich am Stück vorlag oder sich auf mehrere
Etappen verteilte, ob innerhalb der zwölf Monate das Kalenderjahr
wechselte und welchen Grund die Arbeitsunfähigkeit hatte. Darauf
weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) hin. Sie unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen
bei dieser Aufgabe mit einem neuen, branchenübergreifenden
Praxisleitfaden.
Betrieb muss BEM anbieten
Vielen Beschäftigten fällt die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach
langer Krankheit leichter, wenn diese professionell gesteuert und ihr
Wiedereinstieg bereits während der Arbeitsunfähigkeit unterstützend
vorbereitet wird. Dazu dient das BEM, das alle Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber ihren Beschäftigten nach § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch
(SGB) IX anbieten müssen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die
betreffenden Beschäftigten selbst können frei entscheiden, ob sie das
Angebot annehmen.
Erfolgsfaktoren
„Das BEM zielt nicht darauf, dass die Erkrankten am Arbeitsplatz
wieder reibungslos funktionieren“, stellt Jörg Kramarczyk,
BEM-Experte der BGW, klar. „Vielmehr sollen sie im Betrieb so
respekt- und rücksichtsvoll unterstützt werden, dass sie eine reelle
Chance haben, in ihre Tätigkeit zurückzufinden – auch bei eventuell
bleibender gesundheitlicher Einschränkung.“ Ob die
Wiedereingliederung gelingt, hängt unter anderem von der
Wertschätzung der Unternehmensleitung für die Angestellten ab, und
davon, ob die Gesundheit der Betroffenen wirklich im Zentrum des
Eingliederungsprozesses steht.
Weiter gehört eine vertrauensvolle Atmosphäre zu den
Erfolgsbedingungen. „Erkrankte müssen sich darauf verlassen können,
dass die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit und sensible Daten wie
Diagnosen und Befunde vertraulich behandelt werden“, betont
Kramarczyk.
Pluspunkte fürs Unternehmen
Von einem BEM profitieren nicht nur die betreffenden
Beschäftigten. Dem Unternehmen bleiben qualifizierte und erfahrene
Beschäftigte mit ihrem Know-how erhalten. Weiter verringern sich die
Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Und darüber
hinaus fördert ein fairer Umgang mit gesundheitlich beeinträchtigten
Angestellten die Identifikation mit dem Betrieb und ein gutes Image.
Verschiedene Personen beteiligt
Außer dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin und der betreffenden
Person selbst wirken am BEM die betriebliche Interessenvertretung –
soweit vorhanden, der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin und
gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung mit. Unterstützung
leisten zudem die Rehabilitationsträger beziehungsweise bei
schwerbehinderten Beschäftigten die Integrationsämter.
Individuell vorgehen
Das BEM ist immer abhängig von den Gegebenheiten im Betrieb und
vom jeweiligen Fall. „Daher gibt es kein einheitliches Vorgehen, das
für alle Unternehmen gleich abläuft,“ erläutert Jörg Kramarczyk von
der BGW. „Die Beteiligten haben Spielraum, es auf Basis der
gesetzlichen Grundlagen individuell zu entwickeln und auf die
Erfordernisse vor Ort auszurichten“
Praxisleitfaden der BGW
Die BGW gibt in ihrem neuen, branchenübergreifenden
Praxisleitfaden „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ Tipps,
welche grundlegenden Eckpunkte man dabei bedenken sollte. Für das BEM
im Einzelfall erläutert sie insbesondere die einzelnen
Prozessschritte. Für größere Unternehmen ab etwa 200 Beschäftigten
stellt sie dar, wie sich ein einzelfallübergreifender systematischer
Ansatz entwickeln lässt.
Die Broschüre enthält neben ausführlichen Erläuterungen auch
Arbeitshilfen, Checklisten und Hinweise zur Handhabung des
Datenschutzes. Zu finden ist sie unter www.bgw-online.de,
Suchbegriff: 04-07-111, als PDF zum Herunterladen – sowie für
Mitgliedsbetriebe der BGW zum Bestellen der gedruckten Fassung.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im BGW-Pressezentrum unter
http://www.bgw-online.de/presse. Dort finden Sie zudem weitere
aktuelle Meldungen und die Möglichkeit, diese per E-Mail-Service zu
abonnieren.
Über die BGW
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für
nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der
Wohlfahrtspflege. Sie ist für über 8,4 Millionen Versicherte in rund
640.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre
Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen
Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei
einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische
Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre
Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben
teilhaben können.
Pressekontakt:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Torsten Beckel / Sandra Bieler
Kommunikation
Pappelallee 33/35/37
22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07-27 14
E-Mail: presse@bgw-online.de
Original-Content von: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, übermittelt durch news aktuell