Zum 25. Jahrestag des Mauerfalls erinnert die IHK für München und Oberbayern an die vielen DDR-Facharbeiter, die nach der Grenzöffnung ihr Glück im Freistaat suchten. Für viele der Neuankömmlinge war die Anerkennung ihrer Berufsausbildung ein wichtiger Schritt, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. 1990 stellte allein die IHK für München und Oberbayern in 610 Fällen einen solchen Bescheid aus.
Aber auch 25 Jahre nach dem Mauerfall gehen noch vereinzelt Anträge bei der IHK ein. Hintergrund ist in den meisten Fällen, dass beim Rentenantrag eine Bescheinigung über die Gleichwertigkeit mit anerkannten Aus- und Fortbildungsberufen gefordert wird.
Einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit bei der IHK kann jeder stellen, der in der DDR eine Ausbildung absolviert hat, die in den Bereich der Industrie- und Handelskammern fällt. Das Verfahren ist kostenlos. Mehr Informationen dazu gibt es auf der IHK-Webseite unter www.muenchen.ihk.de, Webcode: DIAE3.