Nächste Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern steht bevor

März 2012 wird der Bundesrichterwahlausschuss über neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter entscheiden. Beim Bundesgerichtshof sind zwölf Stellen, beim Bundesverwaltungsgericht drei Stellen und beim Bundesfinanzhof zwei Stellen zu besetzen.

Für das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht werden in 2012 keine Wahlen durchgeführt.
Wahlvorschläge können von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und der Bundesministerin der Justiz gemacht werden.
Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen.

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