
Der überwiegende Teil der deutschen Lebensmittelwirtschaft hat
sich unter Federführung des Bund für Lebensmittelrecht und
Lebensmittelkunde e. V. (BLL) als Spitzenverband erstmals gemeinsam
auf ein einheitliches Nährwertkennzeichnungsmodell verständigt, das
auf der Vorderseite von verpackten und verarbeiteten Lebensmitteln
die wesentlichen Nährstoffe sowie die Kalorienzahl anschaulich und
leicht verständlich visualisiert. BLL-Präsident Stephan Nießner
erklärt: „Es gibt weltweit 150 Kennzeichnungsmodelle, davon 80 mit
Nährwertbezug. All diese Modelle haben wissenschaftlich betrachtet
Vor- aber auch Nachteile. Und allein die Zahl zeigt, dass kein Modell
dabei ist, das flächendeckend von der Lebensmittelwirtschaft
akzeptiert werden kann. Eine Vergleichbarkeit der Produkte ist für
Kunden daher nicht gegeben. Und auch ein Blick nach Großbritannien,
nach Frankreich oder auch in unser Land macht deutlich, dass weder
die Lebensmittelampel noch der Nutri-Score mehrheitlich Unterstützung
finden. Wir haben von Beginn an deutlich gemacht, dass wir das im
Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel der Etablierung eines
vereinfachten Nährwertkennzeichnungssystem unterstützen, um den
Verbrauchern eine zusätzliche Orientierung zu bieten. Deshalb haben
wir nun ein eigenes Modell vorgelegt, das visuell arbeitet, dem
Verbraucher die Wahl erleichtert, die Vorgaben aus dem
Koalitionsvertrag sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt –
und vor allem von den BLL-Mitgliedern mitgetragen wird“.
Die Kriterien des Wirtschaftsmodells sind:
1. Die freiwillige vereinfachte Darstellung muss einen Mehrwert zu
der ohnehin verpflichtenden Nährwerttabelle liefern. Sie sollte also
auf einen Blick die Bedeutung und den Beitrag des Lebensmittels zur
täglichen Ernährung darstellen.
2. Das Modell soll das Lebensmittel aber nicht bewerten. Eine
subjektive Bewertung, beispielsweise durch die Verwendung von
Ampelfarben, die den Verbrauchern eine Empfehlung suggerieren, lehnt
der BLL angesichts unterschiedlicher Ernährungsgewohnheiten und
-vorlieben ab. Ein ausgeglichenes Nährwertprofil eines jedes
einzelnen Lebensmittels ist aus ernährungswissenschaftlicher Sicht
zudem schwer möglich und auch nicht notwendig, da im Rahmen einer
ausgewogenen Ernährung durchaus Lebensmittel mit unterschiedlichem
Nährwertprofil kombiniert werden können. Eine Ausgewogenheit erreicht
man am besten durch eine abwechslungsreiche Ernährung, d. h. nicht
nur Müsli, sondern auch Brot, nicht nur Fleisch, sondern auch Fisch,
nicht nur Käse, sondern auch Wurst.
3. Das Modell soll gemäß der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag eine
vereinfachte Darstellung des Verhältnisses der enthaltenen Nährstoffe
zu den jeweiligen Referenzmengen bieten. Die Referenzmengen sind die
Mengen eines Nährstoffs, die ein Erwachsener im Durchschnitt täglich
zu sich nehmen sollte. Sie sind mit der
Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) europaweit einheitlich
festgelegt worden.
4. Das Modell muss mit den Vorgaben der LMIV konform sein. Und nach
europäischem Recht dürfen auf der Schauseite des Produkts nur die
Angaben für Energie/Brennwert, Fett, Gesättigte Fettsäuren, Zucker
und Salz stehen.
5. Die Bezugsgröße des Modells soll dabei wie im Rahmen der
verpflichtenden Nährwertkennzeichnung grundsätzlich 100g/ml sein –
ein Portionsbezug sollte bei Portionspackungen zum Einzelverzehr mit
einer Füllmenge unter 100g/ml aber ebenfalls möglich sein.
Stephan Nießner ergänzt: „Alle Unternehmen eint die Meinung, dass
die Diskussion und das Bemühen um einen einheitlichen europäischen
Ansatz weiter fortgesetzt werden sollte, denn unterschiedliche
Kennzeichnungssysteme schaffen einen zersplitterten Binnenmarkt. Das
ist das, was sich die Lebensmittelwirtschaft am allerwenigsten
leisten kann.“
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen
Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen
der gesamten Lebensmittelkette – Industrie, Handel, Handwerk,
Landwirtschaft und angrenzende Gebiete – sowie zahlreiche
Einzelmitglieder an.
Für weitere Informationen:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Christoph Minhoff
Hauptgeschäftsführer
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