
Der KfW-Gründerkredit gilt als das Flaggschiff der öffentlichen Förderung – und ist für viele Gründer der entscheidende Schritt in die Selbstständigkeit. Jetzt gibt es eine deutliche Verbesserung:
Die KfW verbessert ab 01.12.2025 die Konditionen des KfW-Gründerkredits – StartGeld (067).
– Erhöhung des Förderhöchstbetrags: von bisher 125.000 EUR auf 200.000 EUR
– Mehr Betriebsmittel möglich: Anhebung von 50.000 EUR auf 80.000 EUR
– Längere Abruffrist: künftig 12 statt 9 Monate
Damit gewinnen Gründerinnen und Gründer in der Startphase deutlich mehr Flexibilität und finanziellen Handlungsspielraum für Investitionen und Betriebsmittel.
Warum das wichtig ist Mehr Kapital = mehr Wachstumsmöglichkeiten
1) Größere Freiheit bei der Liquiditätssicherung
2) Längere Abruffrist = besser planbare Finanzierungsstrategien
Das Kfw-Gründerkredit – StartGeld richtet sich an Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind. Damit wird es noch attraktiver, die ersten Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit solide abzusichern.
Konkrete Beispiele
Angenommen: Zwei Partner – A und B – möchten gemeinsam ein bestehendes mittelständisches Unternehmen übernehmen mit einem Kaufpreis inkl. Investitionen von 350.000 EUR.
Dank Erhöhung: Jeder Partner kann über das StartGeld-Programm bis ca. 200.000 EUR beantragen; gesamthaft also bis 400.000 EUR.
Das bedeutet: Der Kauf- und Investitionsbedarf von 350.000 EUR ist förderfähig.
Betriebsmittel-Anteil kann ebenfalls höher sein (bis 80.000 EUR laut Neuerung) – etwa für Personalaufbau, Marketinganlaufphase oder Materiallager.
Oder: Einzelgründer/in plant eine Tech-Dienstleistungsfirma mit Erstinvestitionen (geräumige Offices, hochwertige Ausstattung, Software, Marketing) von 180.000 EUR.
Diese passt nun in den neuen Rahmen von bis zu 200.000 EUR.