Die EU-Kommission hat am 13.04.2011 einen Vorschlag zur Reform der Energiebesteuerung vorgestellt
Künftig sollen bei den Steuern für Energieerzeugnisse sowohl der Energiegehalt eines Kraft- und Heizstoffes als auch die Co2-Emissionen berücksichtigt werden. Bisher war der Energieverbrauch maßgebend.
Die Tatsache, dass Energiequellen, welche die Umwelt am stärksten belasten, häufig geringer besteuert sind als weniger schädliche Energieerzeugnisse oder Biokraftstoffe, soll durch die neuen Vorgaben geändert werden.
Auch soll ein Preissignal an die Co2-produzierenden Sektoren wie Verkehr, Haushalte, Landwirtschaft sowie kleine Industriebetriebe gesendet werden. Diese produzieren ca. 50 % der Co2-Emissionen der EU, liegen aber nicht im Geltungsbereich des EU-Energieemissionshandels und sollen deshalb mit der Co2-Steuer belastet werden.
Beim Mindeststeuersatz sind für den Emissionsausstoß 20 EUR/Tonne Co2 festgelegt. Beim Energiegehalt sollen es 9,60 EUR/Gigajoule (GJ) für Kraftstoffe und 0,15 EUR/GJ für Brennstoffe sein.
Im nächsten Schritt gelangt der Vorschlag der Kommission in Rat und Parlament der EU. Die Regelungen sollen 2013 in Kraft treten.
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