Umweltbundesamt beharrt auf strengen Regeln beim
Fracking: „Null Toleranz“
Präsidentin Krautzberger: Wir machen keine Abstriche –
Verbindliche Grundwasseruntersuchungen verlangt
Osnabrück.- Im Streit um das Gas-Fracking beharrt das
Umweltbundesamt (UBA) auf einer deutlichen Verschärfung der
bisherigen gesetzlichen Bestimmungen. In einem Gespräch mit der
„Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag) sagte die Präsidentin der
Behörde, Maria Krautzberger, „wir machen keine Abstriche und drängen
auf klare Regeln zum Schutz der Umwelt, insbesondere der Grund- und
Trinkwasservorkommen in Deutschland“. Das Amt setze sich deshalb für
verbindliche Grundwasseruntersuchungen vor, während und nach dem
Fracking ein: „Wird auch nur die geringste Verschlechterung der
Wasserqualität festgestellt, dann muss dies bedeuten, dass das
Fracking nicht stattfinden kann. Hier muss null Toleranz gelten“,
erklärte die Präsidentin des Umweltbundesamtes, das in den nächsten
Wochen ein Gutachten zu den Umweltfolgen von Fracking vorlegen will.
Mit Fracking (englisch: Aufbrechen) ist es möglich, Gas- und
Ölvorkommen zu fördern, die in gering durchlässigen Gesteinsschichten
gebunden sind. Dabei wird mit Wasser, Sand und chemischen Zusätzen
das Gestein so weit aufgebrochen, dass Gas oder Öl hindurchströmen
kann. Umweltschützer warnen vor einer Verunreinigung des Grundwassers
durch chemische Zusätze. Laut UBA könnte die umstrittene Methode
wegen fehlender gesetzlicher Regelungen gegenwärtig sogar in
Wasserschutzgebieten angewandt werden. Das soll künftig nicht mehr
möglich sein: Das UBA unterstützt ein gesetzliches Verbot von
Fracking-Maßnahmen in Wasserschutz- und
Trinkwassergewinnungsgebieten. Wasserschutzgebiete umfassen heute
zirka 14 Prozent Deutschlands. Vorstellen kann sich Krautzberger eine
Öffnungsklausel für die Bundesländer, auf deren Grundlage Regelungen
zum Schutz weiterer Gebiete getroffen werden können.
Die UBA-Präsidentin forderte ferner, den Einsatz von gefährlichen
Frackflüssigkeiten zu verbieten. „Wir drängen auf strenge Regeln, was
erlaubt ist und was als giftig für die Umwelt zu verbieten ist“, so
Krautzberger. Dazu zählte sie unter anderem krebserregende und
erbgutverändernde Stoffe. Das Umweltbundesamt empfiehlt zudem ein
öffentlich zugängliches Kataster der beim Fracking zugelassenen und
verwendeten Flüssigkeiten. Das nach dem Frackvorgang zusammen mit dem
Gas zutage geförderte Lagerstättenwasser, das auch gefährliche Stoffe
enthalte, müsse nach dem Stand der Technik aufbereitet und entsorgt
werden.
Krautzberger betonte: „Mit derartigen Regelungen würden wir
erstmals anspruchsvolle Umweltauflagen für die Fracking-Technologie
in Deutschland haben.“ Dies beinhalte auch eine verbindliche
Umweltverträglichkeitsprüfung für jedwede Form von Fracking.
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