Mehr Ehrlichkeit, bitte!
Auch wenn es niemand zugibt: In deutschen Personalbüros ist es
üblich, dass bei der Bewerberauswahl neben der Qualifikation auch
aufs Alter geschaut wird. Allerdings bleibt das im Verborgenen. Wird
es publik, gilt das als Verstoß gegen das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz. Die Folgen für den Arbeitgeber sind im
Heidelberger Fall abzulesen.
Aber welchen Sinn macht das? Das Gleichstellungsgesetz täuscht
Gleichbehandlung vor, die es nicht gibt. Wer schützt zum Beispiel die
34-jährige Alleinerziehende, wenn sie gegenüber einer 51-Jährigen das
Nachsehen hat – weil das Unternehmen die staatliche Förderung für die
Einstellung der über 50-Jährigen einstreichen will?
Ein Arbeitgeber sollte bei der Einstellung offen aufs Alter
schauen dürfen. Das schafft Ehrlichkeit. Während eine ältere
Sekretärin mit großer Wahrscheinlichkeit dem Betrieb bis zur Rente
treu bleiben wird, kann eine jüngere besser mit Stress umgehen.
Beides können Einstellungsgründe sein. Die aktuellen Vorgaben lähmen
jedenfalls die Wirtschaft. Kurios: Weil das Arbeitsrecht ältere
Bewerber bevorteilt, werden selbst in Boomzeiten weniger von ihnen
eingestellt. Schließlich weiß jeder Personalchef, dass er in der
Krise junge Leute entlassen muss, weil für die älteren Neuen ein
stärkerer Kündigungsschutz gilt. Also lässt er es ganz. Das schadet
allen.
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