Größter Makel bleibt
Auch das neu justierte Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten an
die USA ist weit davon entfernt, maßvoll mit den Grundrechten der
EU-Bürger umzugehen. Aus einem grottenschlechten Vertrag ist ein
mangelhafter geworden, mehr nicht.
Zwar sieht die Vereinbarung jetzt Auskunftsansprüche sowie ein
Klagerecht für EU-Bürger vor. Auch ein Weiterleiten der Bankdaten
durch die USA an Drittstaaten ist ausgeschlossen. Doch der
entscheidende Makel bleibt. Noch immer dürfen US-Fahnder riesige
Datenpakete abfragen, um sie nach einem möglichen Verdächtigen zu
durchwühlen. Das Raster für die Suche ist nach wie vor viel zu grob.
Das wissen die Verantwortlichen in Brüssel und Straßburg nur zu
gut. Deshalb beschwichtigen sie mit dem Hinweis, das Abkommen gelte
nur für fünf Jahre. Bis dahin will die EU ein Kontrollsystem
entwickeln, das nur noch gefilterte Informationen über den Atlantik
schickt.
Den EU-Parlamentariern wäre mehr Rückgrat zu wünschen gewesen.
Auch ohne ein Interimsabkommen hätte sich keine akute
Sicherheitslücke aufgetan – trotz der Unkenrufe aus Washington. Denn
die USA könnten jederzeit über Rechtshilfeabkommen Einzelabfragen zu
europäischen Bankkunden stellen. Mehr noch: Experten bezweifeln
grundsätzlich den Nutzen eines massenhaften Datenabgleichs. Riesigem
Aufwand stünden dürftige Erkenntnisse gegenüber, heißt es im BKA.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: 0541/310 207