Flickschusterei
Die Politik überbietet sich mit markigen Worten an die
Spielhallenbetreiber. Geht es nach der Drogenbeauftragten der
Bundesregierung, gehören Automaten verboten. Und die Bundesländer
wollen zumindest große Zockerbuden nicht länger dulden. Allein: Ganz
so einfach, wie es die flotten Forderungen nahelegen, lassen sich
Spielhallen nicht zurückdrängen. Aus städtischen Misch- oder
Gewerbegebieten sind Vergnügungsstätten nach geltendem Baurecht nur
schwer zu verbannen. Den Kommunen bleibt hier ein begrenzter
Gestaltungsspielraum, zumal bisher erlaubte Betriebe Bestandsschutz
genießen.
Die Möglichkeiten der Länder sind, bei Licht betrachtet, nicht
viel größer. Sie kündigen zwar kleinere Spielhallen, weniger Geräte
und geringere Gewinnsummen an, wildern damit aber auf fremdem
Terrain: Für die betroffene Gewerbeordnung ist der Bund zuständig.
Rechtlich fragwürdig ist die harte Linie gegen Spielhallen aber auch,
weil sie für staatliche Spielbanken nicht gelten soll. Ein von den
Gerichten verlangter widerspruchsfreier Kampf gegen Spielsucht sieht
anders aus. Das Ziel, den Wildwuchs der Automatenbranche zu stoppen,
ist durchaus richtig. Was sich bisher aber abzeichnet, ist ärgerliche
Flickschusterei. Nur wenn Bund und alle Länder inklusive der
Glücksspiel-Rebellen aus Schleswig-Holstein an einem Strang ziehen,
kann doch noch ein großer Wurf gelingen.
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