Vom Zwang befreien
Per Internet ist die Buchung von Hotelzimmern viel einfacher
geworden. Über Vermittlungsportale wie HRS oder Booking.com erfährt
der Interessent in kürzester Zeit, wo es freie Betten zu welchen
Preisen gibt, und kann diese sofort buchen, muss sie aber erst im
Hotel bezahlen. Kein Wunder, dass dieses Angebot gut ankommt.
Seit einiger Zeit aber häufen sich Klagen von Hoteliers über
Knebelverträge besonders mit HRS. An diesen Verträgen, mit denen die
Online-Portale Bestpreise garantieren können, stößt sich auch das
Bundeskartellamt. Kunden wundern sich längst darüber, dass sie bei
einer Direktbuchung im Hotel nicht günstiger fahren, weil dabei doch
gar kein Vermittler gebraucht wird. Dabei wird oft übersehen, dass
elektronische Reservierungsplattformen für viele Hotels und Gasthöfe
überlebenswichtig sind. In Deutschland waren sie im ersten Halbjahr
nur gut zur Hälfte ausgelastet, Tendenz sinkend. Unternehmen wie HRS
helfen, dem Leerstand entgegenzuwirken. Und sie fördern mit ihrer
Umkreissuche auch Betriebe auf dem Land.
Niemand ist gezwungen, sich mit HRS einzulassen. Mit eigenen
Echtzeit-Buchungssystemen, die in klassischen Reiseländern wie
Österreich weiter verbreitet sind als hierzulande, haben dortige
Hoteliers schon gute Erfahrungen gemacht.
Norbert Meyer
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Neue Osnabrücker Zeitung
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