Neue OZ: Kommentar zu Kenia / EU / Justiz / Piraten

Klappe dicht

Mit dem Gefangenen-Verklappen in Kenia ist es für Deutschland
vorbei. Das afrikanische Land hat der EU das Abkommen gekündigt, das
Kenia verpflichtet, von EU-Soldaten gefangene somalische Piraten zu
bestrafen. Die Gründe sind nachvollziehbar: Überlastung der Justiz,
Verwicklung in fremde Händel.

So geht eine Gratwanderung zu Ende: Denn die Entsorgungslösung via
Kenia war für Deutschland schön bequem, barg angesichts der
zweifelhaften Menschenrechtsstandards im kenianischen Justizvollzug
aber auch das Risiko hässlicher Überraschungen. Jetzt muss der
Bundestag endlich eine saubere rechtliche Basis für die
Piraten-Abwehr durch Militär und Justiz schaffen.

Noch passt das deutsche Strafrecht schlecht auf diese Variante des
organisierten Verbrechens. Gefährlicher Eingriff in den Seeverkehr
ist schon so ziemlich das Schwerstwiegende, wofür deutsche Gerichte
somalische Piraten verurteilen können, sofern diese nicht in
flagranti bei massiver Gewaltanwendung erwischt werden. Sinnvoll
erscheint daher, die Beteiligung an einer seeräuberischen Aktion an
sich schon als Verbrechen zu werten, analog zur Mitgliedschaft in
einer kriminellen Vereinigung.

Wenigstens dazu sollte sich Deutschland aufraffen. Alles andere
hieße, die Piraten zu ermutigen.

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