Neue OZ: Kommentar zu Verbraucher / Gutscheine / FDP

Überflüssiges nach dem Fest

Regeln machen das Leben leichter. Mit dem Versuch, Verfallsdaten
von Gutscheinen zu regulieren, droht allerdings genau das Gegenteil.
Denn rund um Deutschlands Verlegenheitsgeschenk Nummer eins ist im
Grunde bereits alles geordnet: Hat der Händler nicht selbst ein
Verfallsdatum festgelegt, ist der Gutschein drei Jahre gültig. Klarer
können Regeln nicht sein. Wofür braucht es also neue Gesetze zu nicht
vorhandenen Problemen?

Einheitliche Verfallsdaten bedeuten lediglich, den Händlern die
Möglichkeit eines individuellen Abschlusses zu verweigern. Für diese
Einzelfall-Regelung kann es schließlich gute Gründe geben. Zum
Beispiel weil bestimmte Artikel nur befristet auf Lager sind. Oder:
weil es insbesondere für kleine Händler eine große Belastung
bedeutet, erst Jahre später eingelöste Gutscheine in der Buchhaltung
zu berücksichtigen. Warum sollte der Gesetzgeber eingreifen, wenn
sich Händler und Kunde beim Kauf einig sind, den Gutschein auf eine
kürzere Zeit zu befristen?

Der Gesetzentwurf der Freien Demokraten scheint eher der Versuch
zu sein, in der Zeit allgemeiner Gutschein-Hochkonjunktur nach
Weihnachten bei den Verbrauchern zu punkten. Prädikat: Verfallsdatum
überschritten.

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