Arbeitsministerium: Mindestlohn in Fleischbrache
kommt zum 1. August
Bundeskabinett entscheidet am Mittwoch – Lohnuntergrenze von 7,75
Euro
Osnabrück. Der Mindestlohn in der Fleischbranche soll zum 1.
August in Kraft treten. Das erklärte eine Sprecherin des
Bundesarbeitsministeriums auf Nachfrage der „Neuen Osnabrücker
Zeitung“ (Mittwoch). Demnach werde das Kabinett am Mittwoch die
Lohnuntergrenze von zunächst 7,75 Euro aller Voraussicht nach
annehmen. Bereits einen Tag später soll der Beschluss im
Bundesanzeiger erscheinen und damit zum Monatsanfang verbindlich
sein, schreibt die „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Ursprünglich hatten sich die Tarifparteien zu einem Start am 1.
Juli entschlossen. Das scheiterte aber aus formalen Gründen.
Branchengrößen wie beispielsweise Wiesenhof hatten daraufhin erklärt,
trotzdem den Mindestlohn schon zahlen zu wollen. Dazu hatte auch die
Gewerkschaft NGG aufgerufen. „Jeder Arbeitgeber, der sich ab dem 1.
Juli um den Mindestlohn drückt, handelt asozial“, sagte Vize-Chef
Claus-Harald Güster noch im Juni der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Die Lohnuntergrenze war nach massiver Kritik an den
Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche beschlossen worden. Nach
zähen Verhandlungen hatten sich die Schlachtunternehmen mit der
Gewerkschaft NGG auf die Lohnuntergrenze geeinigt, die auch für die
ausländischen Werkvertragsarbeiter gelten soll. Stück für Stück solle
die Untergrenze auf 8,50 Euro angehoben werden.
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