Der Deutsche Kinderschutzbund begrüßt das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht lediger Väter. Heinz
Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes, sagte im Interview mit der
„Neuen Presse“ (Mittwochsausgabe) aus Hannover: „Nach der
UN-Konvention über die Rechte des Kindes haben Jungen und Mädchen das
Recht auf beide Elternteile, auch nach deren Trennung. Dieses Recht
wird durch das Urteil gestärkt.“ Das Bundesverfassungsgericht trage
dem Wandel im Denken Rechnung, „dass es nicht immer nur um die Rechte
der Eltern, sondern auch um die Rechte der Kinder geht“. Auf die
Frage, ob das Urteil womöglich den psychischen Druck des
alleinerziehenden Elternteils auf das Kind stärken könnte, sagte
Hilgers: „Es darf natürlich nicht sein, dass es immer zu Lasten der
Kinder geht, wenn die Auseinandersetzung der Eltern so
gefühlsbelastend ist.“ Der Kinderschutzbund fordere schon lange, dass
es in solchen schwierigen Fällen einen betreuten Umgang gebe.
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