Das Klischee ist bekannt: Hartz-IV-Empfänger
hängen vor der Glotze, ne Fluppe im Mundwinkel, ne Pulle Bier in der
Rechten. Kein Wunder, dass Politiker gegen das Lotterleben auf
Staatskosten wettern, vor allem aber dagegen, dass der Staat den
Konsum von Drogen wie Alkohol und Tabak finanziert. 19 Euro pro
Monat, das wurde von Amts wegen präzise berechnet, braucht ein
Arbeitsloser für Genussmittel. Deshalb wurden diese Kosten bisher bei
der Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes in Höhe von 359 Euro
berücksichtigt. Doch jetzt soll damit Schluss sein, saufen und
quarzen will Arbeitsministerin Ursula von der Leyen nicht mehr
finanzieren. Sie ist von Haus aus Ärztin, vielleicht sind ihr Alkohol
und Zigaretten deshalb suspekt. Doch um Gesundheit geht es nicht.
Indem Bier und Zigaretten aus dem Warenkorb gestrichen werden, wird
das Klischee vom faulen Arbeitslosen bedient. Nicht selten sind
Politiker eben auch Populisten. Vor allem aber wird wohlfeil an der
Bemessungsgrundlage herumgedoktert mit dem Ziel, sie zwar zu
modernisieren, den Arbeitslosen aber am Ende möglichst wenig mehr
Geld zahlen zu müssen. Plus 15 Euro könnten es werden. Zwar sollte
der Hartz-IV-Satz nicht zu kräftig steigen, es muss ein Abstand zu
Löhnen und Gehältern bleiben. Doch die bisherige Regelung ist
verfassungswidrig, die Politik hat offensichtlich schlampig
gearbeitet. Von der Leyen sollte nicht versuchen, davon abzulenken,
indem sie Menschen in Not diskriminiert – und ihnen die Möglichkeit
nimmt, sich gelegentlich einen Schluck Alkohol oder eine Zigarette zu
gönnen.
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Neue Presse Hannover
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