Der Automobilclub ADAC hält es für möglich auf
die Strafverfolgung von Unfallflucht nach Bagatellschäden zu
verzichten. Wichtiger als die Strafverfolgung sei das Interesse des
Geschädigten am Ersatz des Schadens, sagte ein ADAC-Sprecher der in
Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen (Dienstagausgabe).
Bisherige Regelungen hätten sich in der Praxis nicht bewährt: „Aus
Angst vor einer Strafe melden Unfallverursacher einen Bagatellschaden
oft nicht.“ Besser sei es, das Delikt in solchen Fällen zu
Entkriminalisieren. „Die damit geschaffene Rechtssicherheit dürfte
Unfallverursacher im Zweifel dazu veranlassen, einen Schaden auch
nachträglich zu melden“, so der ADAC. Bei Personenschäden oder
schweren Fahrzeugschäden habe der Verantwortliche aber
„selbstverständlich“ am Unfallort zu bleiben. Das Thema steht ab
Mittwoch auf der Tagesordnung des Verkehrsgerichtstags in Goslar.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
Original-Content von: Neue Westfälische (Bielefeld), übermittelt durch news aktuell