Natürlich gibt es sie, notorische Vielbesucher 
von Arztpraxen, die mit Bagatelldiagnosen von Mediziner zu Mediziner 
laufen. Sie sind nicht gern gesehen im Medizinbetrieb, und ja, sie 
halten den Verkehr auf, kosten schon das Personal am Empfang, später 
den Arzt/die Ärztin reichlich Nerven. Ob allerdings eine 
„Strafgebühr“ nach dem Gießkannenprinzip diese Patienten fernhalten 
kann, so wie der neue Ärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt sie 
vorschlägt, darf bezweifelt werden. Nicht immer liegen Gründe für 
umfangreiche Konsultationen in der Anspruchshaltung der Menschen. 
Häufig zu beobachten ist vielmehr – schon bei Eltern, die mit ihren 
erkälteten Kindern mitten in der Nacht in der Notaufnahme landen – 
eine große Unsicherheit und Entfremdung im Umgang mit Körpersignalen.
Das lässt sich nicht mit Strafgebühren aus der Welt schaffen. Auch 
gibt es Menschen, die unter pathologischer Hypochondrie leiden. Hier 
die passende Trennschärfe zu finden, ist schwierig. In der Regel 
verfügen die meisten Ärzte über Erfahrung und Menschenkenntnis, um 
die ängstlichen und unsicheren Patienten von den anspruchsvollen und 
jene wiederum von den ernsthaft Erkrankten zu trennen, die gute 
Gründe haben, eine zweite (manchmal gar dritte) Meinung einzuholen. 
Die Ströme klug zu lenken, wird wohl oder übel Aufgabe des Arztes 
bleiben.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
Original-Content von: Neue Westfälische (Bielefeld), übermittelt durch news aktuell