Neue Westfälische (Bielefeld): Beamtenbesoldung in NRW¶ Gericht sorgt für Gerechtigkeit¶ CARSTEN HEIL¶

Das hatte sich die nordrhein-westfälische
Landesregierung fein ausgerechnet: Die höher besoldeten Beamten
könnten zwei Jahre lang auf eine Erhöhung ihrer Bezüge verzichten und
schwupp hätte das Land rund 700 Millionen Euro eingespart. Durch
diesen Plan macht das Bundesverwaltungsgericht nun einen Strich.
Jedenfalls spricht vieles dafür, dass die Begründung des jüngsten
Urteils zum Beamtenstreikrecht auch in dieser Frage eindeutig ist.
Der Beamtensold ist demnach verfassungsrechtlich an die Tarifhöhe des
öffentlichen Dienstes gekoppelt. Wenn es dort mehr Geld gibt, steht
das auch den höheren Beamten zu. Das höchste deutsche
Verwaltungsgericht hat sein Urteil natürlich rechtlich begründet. In
diesem Fall entspricht das Recht jedoch auch dem normalen Rechts- und
Gerechtigkeitsempfinden. Warum sollen Beamte von einer Erhöhung der
Bezüge nur deshalb ausgeschlossen werden, weil sie schon heute mehr
Geld bekommen? Das klingt sehr nach Willkür. Sicher, es ist
wünschenswert, dass Nordrhein-Westfalen spart. Das kann aber nicht
auf Gutsherrenart geschehen. Das haben die Leipziger Richter nun wohl
klargestellt. Auch wenn die Landesregierung noch auf dem Standpunkt
steht, dass es bei besagtem Urteil nicht um Besoldungsfragen gegangen
sei, und noch hofft, vor anderen Gerichten bestehen zu können, sind
die Aussichten dafür mehr als trübe. Wieder einmal fängt sich die
rot-grüne Landesregierung eine Niederlage vor Gericht ein. Wie schon
beim Nachtragshaushalt von 2010, wie schon bei den Haushalten von
2011 und 2012. Das lässt aufhorchen und am guten Willen der Regierung
zweifeln. Als wollte sie möglichst dreist die Grenzen des eigenen
Handelns immer weiter hinausschieben. Gut, dass die Justiz des
Rechtsstaates dem immer wieder einen Riegel vorschiebt.

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