Die Bundesärztekammer will eine aktive
Sterbehilfe durch Ärzte auch in Zukunft durch berufsrechtliche
Vorschriften ausschließen. Vor dem Hintergrund einer in den
Niederlanden geplanten Sterbeklinik sagte Vorstandsmitglied Theodor
Windhorst der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen
(Montagsausgabe), die Standesorganisation werde ihre „hohen ethischen
Maßstäbe auch für den Fall beibehalten, dass der Bundesgesetzgeber
die sogenannte aktive Sterbehilfe durch Ärzte straffrei stelle“.
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