Während die Große Koalition über eine
Rentengarantie bis 2040 streitet, sorgen viele Millionen Deutsche
privat für ihre Altersvorsorge vor. Der Leitgedanke „Wer im Alter gut
leben will, sollte sich nicht auf die staatliche Rente verlassen“,
gilt heute mehr denn je. Arbeitnehmer sparen über Jahrzehnte, um sich
und ihre Familie im Alter abzusichern. Zudem wirbt die Politik für
die Betriebsrente als zweite Säule der Altersvorsorge. Doch die
private Absicherung entpuppt sich für immer mehr Versicherte als
Minusgeschäft. Das beweist die Doppelbelastung für Versicherte, die
eine betriebliche Altersvorsorge als Direktversicherung über ihren
Arbeitgeber abgeschlossen haben und 18 Prozent der Auszahlungssumme
an die Krankenkasse abgeben müssen. Schuld daran ist ein Gesetz der
rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2004. Seitdem müssen
Versicherte Sozialabgaben auf ihre Betriebsrente zahlen. Allerdings
gilt das Gesetz nicht nur für Neu-, sondern auch für Altverträge.
Also auch für die Versicherten, die vor 2004 eine Betriebsrente in
dem Glauben abgeschlossen haben, dass sie darauf keine Sozialabgaben
zahlen müssen. Diese rückwirkend vereinbarten Abgaben sind nicht nur
unfair, sie gleichen einer Bestrafung der Versicherten, weil kaum
Rendite übrig bleibt. Wenn die Politik will, dass Arbeitnehmer die
Betriebsrente als zweite Säule der Altersvorsorge nutzen, dann muss
die Doppelbelastung für Versicherte abgeschafft werden. Dazu gehört
auch ein Ausgleich für die Versicherten mit Altverträgen. Anders
lässt sich das Vertrauen in die Rentenpolitik nicht zurückgewinnen.
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