Neue Westfälische (Bielefeld): Empörung über Sex-Party kein Grund für Versicherungskündigung

Bielefeld. Kunden, die über den Sex-Skandal bei
der Ergo-Versicherungsgruppe empört sind, können deswegen nicht ohne
Weiteres ihre Verträge kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht aus
moralisch-ethischen Gründen gebe es nicht, sagte
Versicherungs-Experte Wolfgang Büser der in Bielefeld erscheinenden
Neuen Westfälischen. Büser rät den Verbrauchern, das
Geschäftsverhältnis zu überdenken. „Wer seine Lebensversicherung
kündigt, muss aber mit Verlusten rechnen.“

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