>Und weg sind sie. Kurz war die „Lebensdauer“
der Studiengebühren und umstritten ihre Wirkung. Die Befürworter
führten Argumente der sozialen Gerechtigkeit für sie ins Feld. Die
Gegner widersprachen mit dem Vorwurf des Ausschlusses von
Abiturienten aus sozial schlechter gestellten Elternhäusern. Die
Schlacht ist entschieden, weil die politischen Befürworter keine
Argumente mehr fanden, die die Erhebung einer Abgabe rechtfertigten.
Wie Nordrhein-Westfalen 2011 verspricht nun auch der Freistaat
Bayern, die ausgefallenen Einnahmen den Hochschulen voll zu ersetzen.
Eine Zusage, die einzuhalten sich die Politik schwer tut. Zumindest
in NRW. Trotz steigender Zahl der Studierenden ist die Summe auf 249
Millionen Euro festgeschrieben. Die Überprüfungsklausel droht in
Vergessenheit zu geraten. Derweil stöhnen die Universitäten über
gestiegene Nebenkosten, die die ihre ohnehin chronisch
unterfinanzierten Haushalte überfordern. Die Energiekosten etwa gehen
mehr und mehr zu Lasten der Ausbildungskapazitäten. Notwendig wäre
klare definierte Haushaltsmittel allein für die Lehre. Dies war das
wesentliche Plus der Studiengebühren, deren Verwendung zudem der
Kontrolle der Studierendenschaft unterlag. Ähnlicher Mechanismen
bedarf es weiter.
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