Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft im Fall
Brunner wirft Zweifel an ihrer Objektivität auf. Eine deutsche
Staatsanwaltschaft, so wird angehenden Juristen beigebracht, ist die
„objektivste Behörde der Welt“. Sie hat die Aufgabe, ohne Ansehen der
Person nicht nur be-, sondern auch entlastende Tatsachen zu
ermitteln. Â So weit die Theorie. Die Praxis sieht anders aus, wie
man derzeit am Münchener Prozess um den Tod von Dominik Brunner
besichtigen kann. Die beiden jugendlichen Schläger, die dem Manager
schwere Verletzungen zugefügt haben, hat die Staatsanwaltschaft
München wegen Mordes angeklagt. Jetzt kommt scheibchenweise heraus,
dass Brunner selbst den ersten Schlag ausgeführt hat und dass er
nicht unmittelbar an den schweren Verletzungen, sondern an einem
Herzstillstand infolge eines Herzfehlers gestorben ist. Die Münchener
Strafverfolger führten die erregte Öffentlichkeit an der Nase herum.
Sie nährten die Legende vom Helden, der skrupellosen Mördern zum
Opfer fiel, indem sie wesentliche Begleitumstände verschwiegen. Das
ist mit dem Anspruch der „objektivsten Behörde der Welt“nicht
vereinbar, sondern schlichtweg unseriös.
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