Neue Westfälische (Bielefeld): EU-Rettungsschirm¶ Hilfreiches Urteil Von Knut Pries, Brüssel

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
neuen Architektur der Euro-Zone ist wohltuend nüchtern und
pragmatisch. Im Grunde lässt es Karlsruhe bei einer Auflage bewenden,
die lediglich verbindlich macht, was ohnehin selbstverständlich sein
sollte: Bundesregierung und Bundestag haben dafür zu sorgen, dass
deutsche Beiträge zum europäischen Nothilfetopf ESM korrekt
eingezahlt werden. Die seit Beginn der Krise beschlossenen Maßnahmen
zur Stabilisierung des Euros hebeln nach Ansicht des Gerichts die
Haushaltssouveränität nicht aus. Sie sind auch keine schiefe Ebene,
über die der Steuerzahler in Mega-Ausgaben schlittert. Nach dem
Vorab-Entscheid 2012 ist das keine Überraschung; dass es gesagt
wurde, dennoch hilfreich. Im Hinblick auf den Europawahlkampf, in dem
Leute wie Mitkläger Gauweiler das Gegenteil behaupten. Aber auch mit
Blick auf die Konzentration der Kräfte für die aktuelle
Bewährungsprobe der EU: die Auseinandersetzung mit Putin.

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