Neue Westfälische (Bielefeld): Gericht rüffelt Facebook für Voreinstellungen Falsche Freunde Miriam Scharlibbe

Es ist nur ein kleiner Dämpfer, den das
Landgericht Berlin dem Multi-Milliarden- Dollar-Konzern Facebook
verpasst hat. Wichtig ist das Urteil, auch wenn das
Berufungsverfahren programmiert ist, dennoch. Deutschlands
Verbraucherschützer können sich auf die Schulter klopfen. Facebook
inszeniert sich selbst seit seiner Gründung als Netzwerk, das Grenzen
überwindet – natürlich immer im Zeichen der Freundschaft. Nur
beinhaltet dieser Freundschaftsdienst eben auch die versteckte
Standortbestimmung und den grenzenlosen Zugriff auf private Daten.
Die Nutzer werden ganz bewusst in die Irre geführt, ihr
Einverständnis unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen.
Von einem Freund, der private Fotos veröffentlicht, Geheimnisse
weitererzählt und akribisch verfolgt, wo man sich aufhält, hätte man
sich in der analogen Welt längst distanziert. Gegen Stalker muss man
sich juristisch wehren. Jedes Mal, wenn ein Gericht Facebook in die
Schranken weist, werden wieder Nutzer darauf aufmerksam, dass es Zeit
wird, ihr Profil zu überprüfen. Die Jugend hat das schon verstanden.
Bei den 12- bis 17-Jährigen Amerikanern ist Facebook so angesagt, wie
handgeschriebene Briefe. Auch Mittzwanziger wenden sich alternativen
Diensten zu, die – wie Snapchat – mit sich selbstlöschenden Beiträgen
locken. Facebooks Macht speist sich aus der Zahl seiner Nutzer.
Reichweite bringt Geld. Echte Freundschaft sollte jedem Nutzer ein
paar Klicks und zwei Minuten Zeit wert sein – zum Ändern der
Privatsphäre-Einstellungen oder gleich zum Beenden der Abhängigkeit.

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