Neue Westfälische (Bielefeld): Gericht sieht Anlegen von Polizeiuniform als Arbeitszeit an Ein Urteil der Gleichstellung MATTHIAS BUNGEROTH

Zugegeben: Der Streit klingt ein wenig nach
Sommerloch. Doch natürlich hat die Frage, ob das Anlegen einer
Uniform für einen Polizeibeamten als Arbeitszeit zu sehen ist,
grundsätzliche Bedeutung. Auch in vielen anderen Branchen dürfte sehr
aufmerksam verfolgt werden, wie diese Auseinandersetzung letztlich
ausgeht. So hat das Verwaltungsgericht Münster – ebenso, wie zuvor
bereits die Richter in Aachen – zunächst einmal ein Urteil gefällt,
das den inneren Dienstfrieden in den Polizeibehörden sicherstellt.
Denn was den Beamten im Innendienst schon seit Jahren recht ist, kann
den im Wach- und Wechseldienst tätigen nur billig sein. Ein Urteil
der Gleichstellung. Doch in vielen anderen Branchen herrscht in
ähnlichen Fragen ein heilloses Durcheinander. Oftmals, wie in vielen
Handwerksberufen, gibt es gar keine Regelungen, ob das An- und
Ausziehen der speziellen Berufskleidung zur Arbeitszeit gehört oder
nicht. In anderen Branchen wiederum werden diese Dinge betrieblich
geregelt. Auf ein ganzes Jahr hochgerechnet ist dies durchaus kein zu
vernachlässigender Faktor. Gewerkschaften wie auch Betriebsräte
sollten solche Detailfragen, wo noch nicht geschehen, auf die
Tagesordnung nehmen. Dies dient der Sicherung des Betriebsfriedens
und der Gerechtigkeit.

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