Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Kabinett beschließt neues Kreislaufwirtschaftsgesetz Anachronistisch RALF MÜLLER

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn
Wertstoffe gesammelt und wiederverwertet werden. Aber wie das so ist:
Schon konzentriert sich die Debatte darauf, wer den Reibach in dem
Geschäft mit den wertvollen Rohstoffen machen darf. Denn im Zeitalter
der knapper werdenden Rohstoffe und Edelmetalle ist das Einsammeln
derselben ein gutes Geschäft, auf das verständlicherweise private
Entsorgungsunternehmen ein Auge geworfen haben. Die öffentlichen
Entsorgungsbetriebe aber sind – ebenso verständlich – nicht damit
einverstanden, dass ihnen nur der „Dreck“ bleiben soll. Kann das
Gezerre zwischen Privaten und Öffentlichen dem Bürger und Verbraucher
egal sein? Keineswegs. Denn wenn die öffentliche Müllabfuhr die
Wertstoffe einsammeln oder die kommunalen Entsorgungsbetriebe sie auf
ihren Wertstoffhöfen entgegennehmen dürfen, dann werden damit Kosten
in anderen nicht lukrativen Bereichen gedeckt. Der Beschluss des
Bundeskabinetts zur Kreislaufwirtschaft, der die Pflicht, die Abfälle
der kommunalen Abfallwirtschaft zu überlassen, einschränkt, mutet
daher anachronistisch an.

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