Im Frühjahr 1987 gab es für politisch
interessierte Bürger nur ein Thema: die Volkszählung. Der Zensus war
von heftigen Protesten begleitet. Schon damals warnten Aktivisten vor
der drohenden Verdatung der Republik. Waren diese Warnungen damals
berechtigt, so sind sie es heute erst recht. Selbst wenn man
anerkennt, dass für die staatliche Daseinsvorsorge Grunddaten erhoben
werden müssen, um eine Basis für alle möglichen Arten von Planung zu
haben, ist nach wie vor die Sorge nicht ausgeräumt, dass mit den
persönlichen Daten Schindluder getrieben werden könnte. Immer dann,
wenn die Anonymität nicht gewährleistet ist, gilt es misstrauisch zu
sein. Eine persönliche Zuordnung von Zensus-Daten zu Individuen darf
es nicht geben. Das hat das Bundesverfassungsgericht seinerzeit
unmissverständlich klargestellt. Eben diese Frage ist auch 23 Jahre
später wieder strittig. Und die Richter haben schon damals zwei
weitere Aussagen von großer Bedeutung getroffen: 1. Es gibt keine
freie Entfaltung der Persönlichkeit ohne Datenschutz. 2. Es gibt
keine belanglosen Daten. Das gilt nicht nur für den Wissenshunger des
Staates, sondern das sollten sich auch die Manager der Datenkraken
wie Google und Facebook hinter die Ohren schreiben, die ihre
kommerzielle Rasterfahndung betreiben.
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