Mit dem neuen Transplantationsgesetz hat der
Gesetzgeber uns die Entscheidung erleichtert, die Frage zu antworten,
ob wir unsere Organe nach einem plötzlichen Tod kranken Menschen zur
Verfügung stellen. Bisher haben sich viele vor der Beantwortung
gedrückt. Grundsätzlich befürwortet eine Mehrheit der Deutschen
Organspenden. Aber der Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod wichen
die meisten aus. Das ist künftig zumindest nicht mehr so einfach. Die
Krankenkassen werden ihre Mitglieder fragen, ob sie bereit sind, nach
dem Tod ihre Organe zu spenden. Niemand wird unter Druck gesetzt,
niemand wird bedrängt, mit Ja zu antworten, niemand muss die Frage
überhaupt beantworten. Aber jeder Einzelne wird mit der Frage
konfrontiert, ob er seine Organe spendet, um andere Leben zu retten,
wenn er mit dem Motorrad verunglückt, bei einem Arbeitsunfall stirbt,
plötzlich vom Schlag getroffen wird. Mit dem vom Bundestag mit großer
Mehrheit beschlossenen Gesetz sind längst nicht alle Probleme der
Transplantation gelöst. Erst in einigen Jahren weiß man, ob
tatsächlich mehr Organe für die Verpflanzung zur Verfügung stehen.
Eine Reihe von Fragen, von der mangelnden Kontrolle der Deutschen
Stiftung Organtransplantation über Finanzierungs- und
Datenschutzfragen sind unbeantwortet. Aber das Gesetz zeigt in die
richtige Richtung, es fordert jeden zum Nachdenken über sein Leben,
seinen Tod und das Leben anderer auf. Darum ist es ein gutes Gesetz.
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