Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Deal im Verfahren Ecclestone Blamabel Carsten Heil

Wenn es im Fall Bernard Ecclestone so kommt, wie
bisher berichtet wird, blamieren sich der deutsche Gesetzgeber und im
Gefolge die deutsche Justiz bis auf die Knochen. Der
Formel-1-Gewaltige ist angeklagt wegen Bestechung und Untreue in
einem besonders schweren Fall. Das sind keine Kleinigkeiten, es
könnte eine Verurteilung von bis zu zehn Jahren nach sich ziehen.
Rechtlich ist es jedoch möglich, solch ein Verfahren mit einem
sogenannten Deal (Handel) vorzeitig zu beenden. Paragraf 153a des
Strafgesetzbuches lässt zu, dass ein Verfahren gegen Auflagen beendet
wird. Die Auflage ist im Fall des Milliardärs Ecclestone die Zahlung
von 100 Millionen Dollar (75 Millionen Euro). Das ist kein Handel,
das ist ein Kuhhandel. Zwar ist dem Manager bisher noch nicht
wirklich nachgewiesen worden, dass er schuldig ist, aber es ist die
Aufgabe des Gerichtes, die Wahrheit herauszufinden und dann zu
urteilen. Herrn Ecclestone wird der Prozess nun lästig, weil er ihn
hindert, weitere Hunderte von Mil-lionen Euro mit dem Rennzirkus zu
scheffeln. Das heißt: Wer nur genug Geld hat, sich freizukaufen, der
muss sich vor der Justiz nicht fürchten. Der kann machen, was er
will. Weniger reiche Zeitgenossen haben Pech. Das Blamable darin ist
erstens, dass solche Paragrafen überhaupt im Gesetz stehen, und
zweitens, dass die Münchner Justiz sich darauf einlässt. Sie könnte
sehr wohl weiter prozessieren.

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