Der NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hat sich
wegen seiner konsequenten Linie in vielen Fragen der inneren
Sicherheit manches Lob verdient. Bei der Abschiebehaft macht er aber
eine schlechte Figur. Mit teils haarspalterischen Begründungen wollte
er die JVA Büren als einziges Abschiebegefängnis in NRW fortführen,
obwohl nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs jeder kundige
Thebaner längst wusste, dass hier dem geforderten Trennungsgebot von
Abschiebehäftlingen und Strafgefangenen nicht ausreichend Rechnung
getragen wird. Das hat nun auch der Bundesgerichtshof (BGH)
bekräftigt. Jäger wurde gezwungen, seine „Handhabung“ zu „ändern“.
Die Blamage ist perfekt. Da hilft es auch nicht, wenn der
NRW-Innenminister nun behauptet, nach der EuGH-Entscheidung habe für
ihn festgestanden, dass es ein „Weiter so“ in Büren nicht geben
werde. Blamiert ist auch der Gesetzgeber. Denn vor einigen Tagen
hatte der BGH schon geurteilt, dass es in Deutschland keine
Rechtsgrundlage gibt, um Häftlinge vor der Abschiebung in ein EU-Land
mit der pauschalen Begründung „Fluchtgefahr“ einzusperren, wie es
hundertfach geschah. Die Flüchtlingsorganisationen hatten immer
wieder auf diese Missstände hingewiesen. Für ihre humanitäre Arbeit
sollten wir dankbar sein.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de
Weitere Informationen unter:
http://