Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Der Tod eines Häftlings in der JVA Herford Fragen bleiben HUBERTUS GÄRTNER

Die traurige Geschichte des rumänischen
Häftlings Constantin M. (21), der in der Jugendstrafanstalt Herford
tagelang an einer nicht erkannten Bauchfellentzündung einsam,
schmerzvoll und elendig gelitten hat und schließlich daran gestorben
ist, wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht vor Gericht aufgerollt.
Die Bielefelder Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen eine
Anstaltsärztin eingestellt. Auch für den Gefängnisleiter wird es wohl
keine juristischen Konsequenzen geben. Die Bewertung der
Staatsanwaltschaft mag korrekt sein. Nicht jeder Behandlungsfehler
eines Mediziners ist eine Straftat und mit einer Körperverletzung
gleichzusetzen. Trotzdem bleiben viele Fragen. Warum wurde diesem
jungen Mann, der augenscheinlich stark suizidgefährdet war und immer
wieder Bedienstete attackierte, keine adäquate psychiatrische Hilfe
zuteil? Fehlte der Wille dazu? Fehlte das Fachpersonal? Wurde das
Opfer im Justizkrankenhaus Fröndenberg gegen ärztlichen Rat für
haftfähig erklärt und wieder in die JVA Herford zurückgeschickt? Es
gibt in diesem Fall leider viele Fragen, aber keine Antworten.

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