Dem Leiter der Diakonischen Stiftung
Wittekindshof, Dierk Starnitzke, gebührt Dank und Respekt. Er hat
Asche auf sein Haupt gestreut und erklärt, dass auch in seiner
Institution junge Menschen früher Gewalt und Erniedrigung erdulden
mussten. Starnitzkes Forderung, dass auch diese Personen eine
Entschädigung erhalten müssen, ist nur folgerichtig. Es bedeutet eine
grobe Ungerechtigkeit, wenn Menschen, die damals in Einrichtungen der
Behindertenhilfe und/oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie gelebt
haben, leer ausgehen, während in „gewöhnlichen“ Heimen misshandelte
Opfer einen – wenn auch niedrigen – Anspruch auf Geld und
Rentenersatzleistungen aus dem Heimkinderfonds haben. Diese Form des
Ausschlusses in Zeiten der Inklusion ist in höchstem Maße zynisch und
wohl nur der Tatsache geschuldet, dass die Betroffenen gar keine
Lobby haben und sich nicht wehren können. Es ist an der Zeit, dass
auch ihnen etwas Genugtuung widerfährt.
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