Die Honorarverhandlungen zwischen
niedergelassenen Ärzten und Krankenkassen sind beendet. Die ärztliche
Seite auf Bundesebene bewertet den Abschluss als guten Kompromiss und
hat ihre Klage gegen den Schlichterspruch zurückgezogen. Ist jetzt
alles wieder gut? Ist es nicht. Jedenfalls so lange nicht, wie die
Scharfmacher unter den Funktionären der Ärzteverbände außerhalb der
Selbstverwaltung zu weiteren Protesten aufrufen und ihre
Mitgliedsärzte wie die Patienten in Geiselhaft nehmen wollen. Sollte
es nach dem Berliner Abschluss in einer Praxis zu
Versorgungsproblemen gekommen sein, so steht durchaus die Frage im
Raum, ob der Praxisinhaber unsanktioniert weiter an der
vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen darf. Der Begriff
Vertragsarzt signalisiert nämlich schon, dass er nicht alle Vorteile
des Freiberuflers mit denen des nahezu verbeamteten Dienstleisters
verbinden kann. Jedem Arzt in Deutschland steht es völlig frei, seine
Kassenzulassung zurückzugeben und von Stund an nur noch
Privatpatienten zu behandeln. Solange er Vertragsarzt ist und sich
damit verpflichtet hat, an der Sicherstellung der Patientenversorgung
mitzuwirken, so lange hat er sich an die Spielregeln zu halten. Das
sieht ganz sicher die Mehrheit der Ärzteschaft genauso. So wird auch
nachvollziehbar, dass nach einer Verhandlungsrunde, die von beiden
Seiten mit harten Bandagen geführt worden ist, wieder Friede
eingekehrt ist. Solche Verhandlungen pflegen nun mal mit einem
Kompromiss zu enden. Die sogenannten freien Ärzteverbände haben ein
anderes Kalkül. Frei von den Spielregeln der Verhandlungsdemokratie
treiben sie ihre Selbstverwaltung vor sich her und denunzieren sie
als Versammlung von Weicheiern. Gleichzeitig signalisieren sie nach
innen, wie mächtig die von ihnen vertretene Arztgruppe ist. Nichts
als Lobbyismus. Bitte nicht auf dem Rücken der Patienten.
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