Auf den ersten Blick mag es befremdlich
erscheinen, wenn das Land NRW Schwerverbrecher, die zu Unrecht in der
Sicherungsverwahrung untergebracht waren, finanziell entschädigen
muss. Bei genauerem Hinsehen ist dies in einem Rechtsstaat aber nur
konsequent. Denn die Betroffenen wurden ohne eine adäquate
Rechtsgrundlage ihrer Freiheit beraubt. Das hat der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt. Ähnlich wie bei zu
Unrecht erlittener Strafhaft muss auch Menschen, die zu Unrecht in
der Sicherungsverwahrung gesessen haben, Entschädigung zustehen. Das
Oberlandesgericht Hamm hat dies in zwei Pilotverfahren nun
klargestellt, aber auch eine spitzfindige Differenzierung
vorgenommen: Sicherungsverwahrte haben tatsächlich extrem viel auf
dem Kerbholz. Sie mussten nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafen
weiter hinter Gittern bleiben, weil sie anhaltend gefährlich für die
Allgemeinheit waren. Wenn sie nun einige Jahre zu Unrecht einsaßen,
seien sie deshalb mit deutlich weniger Geld zu entschädigen als
Menschen, die zum Beispiel wegen eines Fehlurteils völlig zu Unrecht
im Gefängnis waren. Ärgerlich ist, dass das Land NRW für die
Entschädigung aufkommen muss. Die Misere hat in Wahrheit der Bund
eingebrockt. Dessen Politiker hatten mit zu heißer Nadel die
Vorschriften der Sicherungsverwahrung immer wieder verschärft und
damit die höchsten Richter auf den Plan gerufen.
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