Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: EuGH-Urteil zur Videoüberwachung Rechtsbruch in der Kampfzone Knut Pries, Brüssel

Wer wird nicht Sympathie empfinden für Herrn R.,
den schwer gepiesackten Familienvater aus Tschechien? Dem Mann, dem
irgendwelche Bösewichte wiederholt die Fensterscheiben seines Hauses
zerdepperten? Schließlich konnte Herr R., einer Videokamera sei Dank,
die Übeltäter samt Tatwerkzeug überführen und zur Verantwortung
ziehen lassen. Geschieht ihnen recht? Einerseits. Andererseits ist
nicht jedes Mittel, das einen Übeltäter zur Strecke bringt, schon
deswegen in Ordnung. Nachbarschaftshändel zählen zu den ältesten
Formen von Alltagsstreit, mit denen Menschen sich untereinander das
Leben schwermachen. Einschlägige Beschwerden stapeln sich bei den
Datenschützern. Dem widerwärtigen Nächsten mit der Kamera
heimzuleuchten scheint immer mehr Zeitgenossen eine probate Methode
der Selbstverteidigung. Es ist gut, dass die EU-Richter hier eine
Warnung ausgesprochen haben: Achtung, Rechtsbruch! Gehweg und Straße
dürfen nicht zur Kampfzone privater Auseinandersetzungen werden. Das
entspricht dem bei uns herrschenden Rechtsverständnis, das der Lust
an der privaten Umfeldkontrolle enge Grenzen setzt.

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