Die Entscheidung des Landgerichts Regensburg,
den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft und des seit sieben
Jahren in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath
zurückzuweisen, überrascht zum einen und erfüllt die Erwartungen an
die bayerische Justiz gleichermaßen. Zum einen ist es sehr selten,
dass sich ein Gericht über ein von Staatsanwaltschaft wie
Verteidigung getragenes Begehren hinwegsetzt. Zum anderen aber
überrascht die Entscheidung auch wieder nicht, weil das Corpsdenken
in der bayerischen Justiz – leider – sehr groß ist. Jetzt ist der
Fall wieder in Nürnberg gelandet, nämlich beim dortigen
Oberlandesgericht. Man muss nach all den bisherigen Erfahrungen
skeptisch sein, ob die bayerische Justiz in der Lage ist, den
unsäglichen Fall des Gustl Mollath so zu bereinigen, dass irgendwann
nicht noch die Bundesrepublik Deutschland vom Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof wegen Menschenrechtsverletzung verurteilt
wird. Und da gibt es letztlich noch eine andere Hoffnung: das
Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe, übernehmen Sie!
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