Die Präimplantationsdiagnostik (PID), die
Prüfung künstlich befruchteter Eizellen auf Krankheiten vor dem
Einpflanzen in den Mutterleib, bleibt in Deutschland grundsätzlich
erlaubt. Das ist eine gute Nachricht für alle Bürgerinnen und Bürger
dieses Staates. Weil es der katholischen Kirche nicht gelungen ist,
ihr abstraktes und in seiner Absolutheit oft inhumanes
Gewissensdiktat zur Richtschnur staatlicher strafrechtlicher
Vorschriften zu machen. Die evangelische Kirche und der deutsche
Ethikrat waren da weitaus offener. Eine gute Nachricht aber auch
deshalb, weil jetzt nicht etwa alle Epigonen Dr. Frankensteins freie
Bahn hätten, jungen Paaren die Produktion des perfekten Designerbabys
anzubieten. Diese Befürchtung war es wohl, die viele Abgeordnete
sowohl innerhalb als auch jenseits der CDU/CSU-Fraktion bewegt hat,
für ein Verbot der PID zu plädieren. Die Bundestagsmehrheit, die
jetzt für den Antrag der FDP-Gesundheitsexpertin Ulrike Flach
gestimmt hat, hat die Not des Individuums höher bewertet als die
hehre Idee, hat die Gewissensentscheidung für eine PID in die Hände
der betroffenen Eltern, in die Hände mündiger Bürgerinnen und Bürger,
gelegt, gleichzeitig aber Leitplanken errichtet, die einen Missbrauch
erschweren. Ein völliges Verbot der PID wäre allerdings auch sehr
schwer zu erklären gewesen. Nach Paragraph 218 des Strafgesetzbuches
wäre diese Untersuchung erstens kein unter Strafe gestellter
Schwangerschaftsabbruch. Unterbliebe eine PID und würde durch eine
Fruchtwasseruntersuchung im Verlauf der Schwangerschaft dann
festgestellt, dass der Fötus leider doch durch eine Erbkrankheit
geschädigt wäre, bliebe sogar eine Spätabtreibung straffrei. Vor
diesem Hintergrund geltenden Rechts zum Schutz des Lebens wäre ein
PID-Verbot nichts anderes gewesen als Prinzipienreiterei.
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