Das Recht, Gewerkschaften zu gründen, ist in der
Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz verankert. Dies gilt für
jedermann und alle Berufe, wie im Artikel 9 festgelegt ist. Die
„Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ muss
laut Grundgesetz das Ziel jener Vereinigungen sein, wofür auch ein
Streikrecht unter Schutz gestellt wird. Die Qualität der Aktivitäten
des GDL-Vorsitzenden Claus Weselsky lässt berechtigte Zweifel
aufkommen, dass diese Kriterien aktuell Hauptrichtschnur seines
Handelns sind. Zu offensichtlich ist die Dominanz der
Auseinandersetzung zwischen der im Deutschen Beamtenbund und
Tarifunion (dbb) beheimateten GDL und der DGB-Gewerkschaft EVG um die
Frage, welche Gewerkschaft nun welche Berufsgruppen vertreten darf.
Endgültig ins Abseits stellte sich Weselsky mit seinem
Behindertenvergleich, der zu Recht von der EVG aufs Schärfste
zurückgewiesen wurde. Ein solcher Fehler in einer vorbereiteten Rede
darf dem Bundesvorsitzenden einer Gewerkschaft, egal welcher Größe,
nicht unterlaufen. Sie schwächt den GDL-Boss nun zusätzlich in der
Tarifrunde. Zum Nachteil der GDL-Mitglieder. Bei allem Trubel unter
den Gewerkschaftern geht offenbar auch der Blick dafür verloren, auf
wessen Rücken diese Konflikte erneut ausgetragen werden: auf dem der
Reisenden.
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