Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Neue Leitlinien für Strafvollzug in NRW Sinnvoll HUBERTUS GÄRTNER

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will
ihr Augenmerk verstärkt auf den Strafvollzug legen. Das Kabinett hat
neue Leitlinien für dessen künftige Gestaltung beschlossen. Ihr
erklärtes Ziel ist es, die Resozialisierung von Tätern zu verbessern
und den Interessen der Opfer stärker Rechnung zu tragen. Gegen die
Pläne lassen sich kaum Einwände vorbringen. Sie sind sinnvoll und
uneingeschränkt zu begrüßen. Gefangene müssen auf ein Leben nach der
Haft vorbereitet werden, um die Gesellschaft vor einem Rückfall zu
schützen. Zwar ist die Resozialisierung von Straftätern bereits in
der Vergangenheit ein gesetzlicher Auftrag des Strafvollzugs gewesen.
Auch gibt es schon viele Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung sowie
Beschäftigung in den Gefängnissen. Trotzdem lässt sich noch vieles
verbessern. Das gilt auch für die psychologische Betreuung und
Behandlung der Straftäter. Zu oft hat der Strafvollzug in NRW
negative Schlagzeilen geschrieben. Leitlinien allein können das aber
nicht verhindern. Entscheidend ist, sie in der Praxis anzuwenden –
und die nötigen personellen und finanziellen Mittel bereitzustellen.

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