US-Präsident Obama will den Zustrom
terroristischer Kämpfer in Krisengebieten eindämmen. Der
UN-Sicherheitsrat soll dafür eine bindende Resolution verabschieden,
die alle Staaten verpflichtet, Bürger strafrechtlich zu belangen, die
zu terroristischen Zwecken ins Ausland reisen oder etwa aus einem
Terrorcamp ins Heimatland zurückkehren. So wünschenswert das ist, so
schwierig ist seine Umsetzung in einem Rechtsstaat. Auch im
Anti-Terror-Kampf dürfen essenzielle Grundrechte nicht auf der
Strecke bleiben. Die Freiheit, in andere Staaten zu reisen, ist im
Grundgesetz nicht klar geregelt. Dort findet sich zwar der Begriff
der Freizügigkeit, doch sie bezieht sich auf das Bundesgebiet. Und so
wird schon jetzt mutmaßlichen Unterstützern von Terroristen der Pass
entzogen – und zwar gebürtigen Deutschen, Eingebürgerten und
Ausländern gleichermaßen. Dennoch kann schon der Passentzug
grundrechtswidrig sein. Kann ein Grenzbeamter erkennen, ob jemand zu
Ausgrabungen in Bakr Awa oder Tall Schech Hamad reisen will oder
sich den Terrormilizen des „Islamischen Staats“ oder anderen
Dschihadistengruppen anschließen will? Für diese Prognose reicht wohl
kaum der Blick auf ein Gesichtskleid oder in die Reisebibliothek. Ein
Rechtsstaat kommt ohne Beweise, zumindest aber klar definierte
Prognosen nicht aus. Ein Bekenntnis etwa zum Islam allein reicht
nicht aus für einen Generalverdacht; zudem stehen Grundrechte jedem
Menschen zu, nicht nur unverdächtigen und unbescholtenen. Vielleicht
mögen unsere Staatsschützer in der Lage sein, potenzielle
islamistische Terroristen ausfindig zu machen; bezweifelt werden darf
aber, ob sie gerichtsfeste Beweise aus eigener Fähigkeit liefern
könnten. Dafür werden sie, wie in der Vergangenheit mehrfach
praktiziert, auf Erkenntnisse ausländischer Geheimdienste
zurückgreifen müssen. Und schon kämen die Superspione der NSA ins
Spiel. Die wissen bekanntlich bis hinauf zur Kanzlerin umfassend
Bescheid über die Deutschen. Rechtsstaatlich beschaffte Beweise sind
das nicht. Aber nur diese dürfen deutsche Behörden nutzen. Und so
gilt wie eh und je: Den Rechtsstaat kann man nur mit
rechtsstaatlichen Mitteln verteidigen.
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