Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Ratswahl in Dortmund muss wiederholt werden Blauäugig PETER JANSEN, DÜSSELDORF

Die Entscheidung des
NRW-Oberverwaltungsgerichts, dass in Dortmund die Ratswahl wiederholt
werden muss, ist von Bedeutung weit über die Abläufe in der
westfälischen Metropole hinaus. Denn das Gericht hat mit seinem
Urteil Lügen und Betrügereien im Wahlkampf eine klare Grenze gesetzt.
Wenn Bürgermeister, Kämmerer oder andere Amtsträger die Wähler über
wesentliche Tatsachen glatt belügen, dann handeln sie gesetzeswidrig
und die Wahl ist ungültig. Und was für Kommunalpolitiker gilt, das
muss auch für Bundeskanzler, Ministerpräsidenten und Minister in Bund
und Ländern gelten. Natürlich wäre es blauäugig anzunehmen, dass
demnächst in Wahlkämpfen nur noch die reine Wahrheit verbreitet und
nichts verschwiegen oder vertuscht wird. Aber künftig muss sich jeder
Wahlkämpfer, der ein öffentliches Amt innehat, genau überlegen, was
er den Wählern erzählt, was er ihnen vorgaukelt und was er ihnen
vorenthält. Spannend ist die Frage, ob die beiden
Hauptverantwortlichen ungeschoren davonkommen. Schließlich haben sie
durch ihre Lügen der Stadt einen Schaden in Millionenhöhe zugefügt.

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