Eine Schleierfahndung ohne jeden Verdacht und 
ohne jeden konkreten Anlass, also nach bayerischem Vorbild, soll es 
in Nordrhein-Westfalen auch unter einer schwarz-gelben Regierung 
nicht geben. Die jetzt verabredete verdachtsunabhängige „strategische
Fahndung“ dagegen darf nur angewandt werden, wenn ein konkreter 
Anlass vorliegt. Auch wenn die Verhandlungsführer der beiden Parteien
CDU und FDP dies offiziell so nicht bestätigen wollen, ist 
festzuhalten, dass die CDU und ihr designierter Ministerpräsident 
Armin Laschet damit die erste Kröte in den Koalitionsverhandlungen 
schlucken mussten. Unüberhörbar hatten die Christdemokraten vor der 
Wahl angekündigt, im Fall eines Sieges die Schleierfahndung in NRW so
schnell wie möglich einführen zu wollen. Die jetzt gefundene Lösung, 
der die kreativen Semantiker der schwarz-gelben Koalition den Namen 
„strategische Fahndung“ gegeben haben, mag ein ordentlicher 
Kompromiss sein – jedenfalls wird Laschet seine Ankündigung vor der 
Wahl, dass er keinen Koalitionsvertrag unterschreiben werde, in dem 
nicht die Schleierfahndung stehe, nicht in die Tat umsetzen können. 
In diesem Punkt also hat sich die FDP durchgesetzt. Wir verfolgen 
gespannt, welche Kröte im Gegenzug die FDP dafür schlucken muss oder 
zu schlucken bereit ist. Vielleicht ist es ja der Verzicht auf die 
Einführung von Studiengebühren an den Hochschulen. Das wäre dann für 
die Studierenden und ihre Familien nicht die schlechteste 
Kompensation.
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