Das Recht auf Vergessen“ war das populäre
Etikett, unter dem die EU-Justizkommissarin Viviane Reding 2012 ihr
Konzept für einen umfassenden europäischen Datenschutz auf den Weg
brachte. Auch im Netz, so die Maßgabe, solle der Einzelne die
Verfügungsgewalt über seine persönlichen Daten behalten. Das stieß
auf massive Skepsis, ja Hohn. Das jüngste Urteil des Europäischen
Gerichtshofs sorgt hier für eine begrüßenswerte Differenzierung: Auch
wenn sich nicht alle Spuren beseitigen lassen, muss sich der Einzelne
nicht gefallen lassen, dass aus dem Netz ein ewiges, für jedermann
einsehbares Register seiner sämtlichen Sünden und Peinlichkeiten
wird. Wer speichern kann, der kann auch löschen, sagt Reding. Das mag
naiv sein. Aber die Umkehrversion „Wenn ich nicht alles löschen kann,
muss ich gar nichts löschen“ ist eine Frechheit. Oder wie der
Bundespräsident sagen würde: Freiheit im Netz – das kann auch der
digitale Radiergummi sein.
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