Kaum kommen wir aus dem wohlverdienten
Sommerurlaub zurück, ist auch schon die Weihnachtszeit angebrochen.
Es scheint, als habe in den Supermärkten ein Wettbewerb eingesetzt,
welcher Anbieter im aktuellen Jahr Lebkuchen, Dominosteine oder
Marzipankartoffeln zuerst in den Regalen präsentieren kann. Das nervt
viele. Aber dass rund ein Drittel der Bürger, glaubt man einer
Umfrage, ein Verbot dieses kulinarischen Frühstarts ins
Weihnachtsfestes fordert, ist abstrus. Wo sollte dieses Verbot
anfangen, wo enden? Welches Datum ist das richtige, um den Verkauf zu
starten? Und was ist mit dem Schokoladen-Osterhasen? Bekommt auch er
seine gesetzlich garantierte Verkaufsfrist? Verbote haben wir schon
genug, das Thema Verbraucherschutz ist zu ernst, als dass man es mit
einer solchen Lachnummer verwässern dürfte. Etwas mehr Gelassenheit
ist stattdessen angesagt. Denn es ist wie beim Fernsehen: Wer das
Angebot nicht nutzen will, braucht es auch nicht zu tun. Wir können
einfach an den Regalen mit den süßen Verlockungen vorbeigehen. Dann
könnte sich das Problem sogar von selbst lösen: Ohne Nachfrage kein
Angebot. So einfach sind die Gesetze des Marktes.
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